Am Mittwoch, 19. Juni 2019, gab die Städteplanerin, Frau Marggraf vom Büro Cappel + Kranzhoff, mit ihrer Präsentation einen Überblick über
Die Präsentation finden Sie als Download zu diesem Beitrag.
Die Gemeinde Bornhöved bat die Landesplanung im Innenministerium im Frühjahr um eine Stellungnahme zur Entwicklung des Einzelhandels in der Gemeinde Bornhöved. Danach sieht die Landesplanung die Gemeinde in der Pflicht, im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme ein klares Konzept zu entwickeln, wie bzw. wo die Nahversorgung im Gemeindegebiet und für die zu versorgenden Nahbereichsgemeinden zukünftig sichergestellt werden soll. Die Priorität bei der Konzeptentwicklung muss aus Sicht der Landesplanung der Zentrale Versorgungsbereich im Ortskern genießen. Erst wenn dort keine großflächigen Nahversorgungseinrichtungen angesiedelt werden können oder die Nahversorgung z.B. am Standort „Kieler Tor“ sichergestellt werden soll, muss die Gemeinde nach Alternativen suchen, wie der Zentrale Versorgungsbereich in seiner Funktion im Sinne der städtebaulichen Gesamtmaßnahme gestärkt werden kann.
Einer Einzelhandelsentwicklung in der Ortsmitte hat die EDEKA-Zentrale auf Nachfrage eine Absage erteilt. Aufgrund (interner) gutachterlicher Aussagen ist der Standort in der Ortsmitte für EDEKA unwirtschaftlich. Durch eine Verlagerung in die Ortsmitte werden aufgrund der fehlenden räumlichen Nähe zu Aldi und Lidl ausbleibende Kombinationskäufe befürchtet. Auch ist die Parkplatzsituation in der Ortsmitte für einen großflächigen Einzelhandel unbefriedigend.
Der Ausschussvorsitzende, Dr. Arne Albertsen, schlägt daher vor, in einem städtebaulichen Wettbewerb alternative Ideen für eine Entwicklung der zentralen Fläche in der Ortsmitte zu sammeln. Dieser Vorschlag fand grundsätzliche Zustimmung im Ausschuss.
Auf Nachfrage der Verwaltung beim Ministerium wird dieses Vorgehen jedoch erst möglich, wenn das integrierte Entwicklungskonzept (iEK) zum Ergebnis kommt, dass dieser Wettbewerb erforderlich ist und warum. Das iEK muss also zunächst zum Abschluss gebracht werden. Dann wird dieses Konzept mit dem MILI besprochen (ggf. angepasst) und erst anschließend in die GV zur Beschlussfassung gestellt. Erst danach kann ein Maßnahmenplan mit dem Wettbewerb eingereicht werden. Ggf. kann das iEK nach Durchführung dieses Wettbewerbs mit den Ergebnissen dieses Wettbewerbs auch noch geändert werden. Den Wettbewerb selbst könnte ein entsprechendes Fachunternehmen organisieren und begleiten.
Der Gemeindevertretung wird daher empfohlen, erst nach Abschluss des iEK einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung des Ortskerns auszuschreiben. Der Maßnahmenplan ist ggf. anzupassen und dem Ministerium zur Genehmigung vorzulegen. Die Details der Ausschreibung sind noch festzulegen.
Eine wesentliche Richtungsentscheidung für das weitere Vorgehen ist dabei, ob die Gemeinde sich für eine Erweiterung von Edeka am bestehenden Standort oder für eine Verlagerung ins Zentrum ausspricht. Diese Entscheidung soll auf der Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 29. August 2019, fallen.
Download Zwischenstand Ortsentwicklung Bornhöved